Verbände, oft auch als „organisierte Interessen“ apostrophiert, sind sicher – als elementarer Bestandteil – nicht aus den Strukturen moderner Gesellschaften wegzudenken. Sie entstehen im 19. Jahrhundert. Handels- und Handwerkerverbände, sich formierende Gewerkschaften ab Mitte des 19. Jahrhunderts, Industriellenverbände dann ab den siebziger Jahren und auch die „freien Vereine“ waren die Vorläufer der modernen Verbände, die sich im Kaiserreich ausdifferenzierten und professionalisierten. Durch Art. 124 und Art 159 der Weimarer Reichsverfassung wurden sie zu einem verfassungsrechtlich verankerten Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. In der Phase der nationalsozialistischen Diktatur wurde der Weimarer Verbändepluralismus abgeschafft. Durch Verbote, staatliche Kontrolle und das Prinzip der Zwangsmitgliedschaften wurden die organisierten Interessen gleichgeschaltet und auf die nationalsozialistische Politik ausgerichtet. Nach 1945 bzw. 1949 reorganisierte sich die Verbandslandschaft, das pluralistische System ordnete sich neu und festigte sich (vgl. Straßner 2004).
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